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AHV-Abrechnung erstellen

Letzte Mutation 23.01.2026
 
Einleitung
Bis spätestens 30. Januar muss bei der zuständigen AHV-Kasse die 'AHV-Abrechnung' vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die AHV-Kassen auf Lohndeklarationen welche sie erst im Februar erhält, auf die Restschuld ein Verzugszins von 5% ab 1. Januar in Rechnung stellt.
Damit evtl. unter der falschen Lohnart erfasste TG-Lohnzahlungen (z.B. TG wurde unter TG-ArbG statt TG Versicherung erfasst) noch vor dem erstellen / versenden der Lohndeklerationen korrigiert werden können, müssen die Prüfungen und Buchungen gemäss Kapitel 'Taggelder abgrenzen und TG-Transitkonten kontrollieren' vor dem erstellen der Lohndeklerationen vorgenommen werden.
 
AHV Lohndaten aufbereiten:
 
AHV-Abrechnung drucken:
AHV-Lohndaten mittels Excel übermitteln:
Damit Arbeitgeber von reduzierten AHV-Verwaltungskosten profitieren, müssen die AHV-Lohndaten gemäss Anweisungen der zuständigen AHV-Kasse und gemäss folgendem Workflow mittels Excel-Datei übermittelt werden.
B&F Solutions kann nicht garantieren, dass folgender Workflow der Datenübermittlung mit allen AHV/SVA-Kassen möglich ist. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige AHV / SVA-Kasse
 
Voraussetzung für die Übermittlung der AHV-Lohndaten: